Gazelt - Garantiebedingungen

Garantiebedingungen

Der Garant ist die Gangaru Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Wroclaw, Boczna 4/310 (50-502 Wroclaw), eingetragen im Handelsregister unter der Nummer KRS: 0000679280, REGON: 367335325 und NIP: 8992819315 (im Folgenden „Garant“ genannt).

Käufer - eine natürliche Person, juristische Person oder eine Organisationseinheit ohne Rechtspersönlichkeit, die das Produkt direkt vom Garanten erworben hat.

Service – ein dritter Partner des Garanten.

1. Die Garantieleistungen gelten ausschließlich auf dem Gebiet der Republik Polen.

2. Die Garantieleistungen werden vom vom Garanten benannten Service erbracht.

3. Um einen Garantieanspruch zu melden, muss der Käufer das ausgefüllte Reklamationsformular einreichen. Um das Formular herunterzuladen, klicken Sie. Das Formular kann auf zwei Arten eingereicht werden:

a) Elektronisch per E-Mail an: kontakt@gazelt.de.

b) In Papierform an die Firmenadresse: GunGan Sp. z o.o., NIP: 8992819315, ul. Boczna 4/310, 50-502 Wroclaw.

4. Der Garant gewährt den Käufern eine Garantie auf die angebotenen Waren, die ab dem Liefer- oder Ausgabedatum der Ware an den Käufer für einen Zeitraum von:

a) 3 Jahren für die Stahlkonstruktion.

b) 3 Jahren für das PVC-Material.

c) 10 Jahren auf die Verfügbarkeit von Ersatzteilen für die Waren.

5. Der Garant ist verpflichtet, den Garantieanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Reklamationsformulars gemäß Punkt 3 zu prüfen. Über die Entscheidung zur Annahme oder Ablehnung des Garantieanspruchs wird der Garant den Käufer schriftlich oder per E-Mail an die im Reklamationsformular angegebene Adresse informieren.

6. Mängel, die während der Garantiezeit auftreten, werden vom Garanten innerhalb eines von den Parteien festgelegten Zeitraums behoben, der jedoch 30 Arbeitstage ab dem Datum der Annahme des Produkts zur Reparatur durch den vom Garanten benannten Service nicht überschreitet.

7. Wenn die Reparatur den Bezug von Ersatzteilen aus dem Ausland erfordert, wird die Reparaturzeit entsprechend verlängert. Der Garant oder der Service wird den Käufer darüber informieren.

8. Der Garant behält sich das Recht vor, vom Käufer zusätzliche Informationen zu verlangen, die zur Prüfung des Garantieanspruchs erforderlich sind.

9. Der Garant behält sich das Recht vor, die Methode zur Beseitigung des Mangels einseitig zu wählen, insbesondere wenn technologische oder technische Gründe dafür sprechen.

10. Wenn zur Prüfung der Garantieansprüche des Käufers eine Lieferung der Ware an das Lager oder den Service des Garanten erforderlich ist, wird der Käufer vom Garanten aufgefordert, die Ware auf eigene Kosten zu liefern.

11. Bei negativer Prüfung der Garantieansprüche durch den Garant ist der Käufer verpflichtet, die Kosten für die erneute Lieferung der Ware zu tragen. Wird die Reklamation positiv geprüft, liefert der Garant die reparierte oder neue Ware auf eigene Kosten an den Käufer. Zusätzlich erstattet der Garant dem Käufer die Transportkosten zur Lieferung der Ware an das Lager oder den Service nach Vorlage der entsprechenden Dokumente.

12. Es wird empfohlen, dass der Käufer das Gerät nicht ohne vorherige Zustimmung des Garanten zur Übernahme der Lieferkosten an den Garant oder den Service sendet, was im Falle der Anerkennung der Reklamation der Fall sein kann. Bei Nichtanerkennung der Kosten durch den Garant wird ein Transport gemäß der Lieferpreisliste auf der Website gazelt.pl vorgeschlagen.

13. Wird der Garantieanspruch nicht anerkannt, informiert der Garant den Kunden über die Gründe für die Ablehnung des Anspruchs. Zusätzlich wird er über die Möglichkeit der Selbstabholung oder die Lieferkosten der reklamierten Ware informiert.

14. Der Garant bietet eine kostenlose Lagerung der reklamierten Ware für 30 Tage an. Holt der Käufer die Ware nach Ablauf dieser Frist nicht ab, werden Lagergebühren erhoben. Einzelheiten zu Höhe und Berechnung der Gebühren werden dem Käufer über die im Reklamationsformular angegebenen Kontaktdaten mitgeteilt.

15. Teile der Ware, die nicht repariert oder gegen mangelfreie ausgetauscht wurden, gehen in das Eigentum des Garanten über.

16. Wenn der Garant seinen Verpflichtungen nachkommt und dem Käufer eine neue mangelfreie Ware liefert oder wesentliche Reparaturen an der unter Garantie stehenden Ware vornimmt, beginnt die Garantiefrist ab dem Zeitpunkt der Lieferung der mangelfreien Ware oder der Rückgabe der reparierten Ware neu. Wird nur ein Teil der Ware ausgetauscht, gilt die oben genannte Frist entsprechend für den ausgetauschten Teil.

17. Die Garantiefrist wird automatisch um die Dauer der Reklamation und Reparatur der Ware durch den Garant verlängert. Der Käufer ist verpflichtet, das Reparaturdatum und deren Ausführung per E-Mail oder in Papierform innerhalb von 3 Arbeitstagen ab dem Datum der Selbstabholung oder Lieferung der reklamierten Ware an die vom Käufer angegebene Adresse zu bestätigen. Das Fehlen von Einwänden seitens des Käufers innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Lieferung der Ware gilt als Bestätigung der ordnungsgemäßen Reparatur.

18. Die Garantie gilt nur bei Konstruktions- oder Herstellungsfehlern.

19. Die Garantie deckt nicht:

a) Schäden, die durch Nichtbeachtung der in den Nutzungsbedingungen enthaltenen Anweisungen und Empfehlungen entstanden sind, die in der Anleitung aufgeführt sind und auf Kosten des Kunden im Rahmen der routinemäßigen Wartung durchgeführt werden sollten.

b) Schäden, die durch unsachgemäße Installation der Ware oder deren nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder Missachtung der Herstelleranweisungen entstanden sind.

c) Schäden, die durch unsachgemäße Lagerung/Transport durch den Käufer entstanden sind.

d) Schäden durch normalen Verschleiß und Nutzung sowie solche, die den Wert oder die Funktion der Ware nicht wesentlich beeinträchtigen.

e) Kratzer, Löcher, Verfärbungen durch Kontakt mit dem Untergrund.

f) Mechanische Beschädigungen oder Verformungen durch mangelnde Sicherung des Produkts gegen Überlastungen durch starken Wind, starken Schneefall und ähnliche Ereignisse.

20. Die Garantie gilt ausschließlich für Käufer, die das Produkt direkt vom Garanten erworben haben. Die Garantie erstreckt sich nicht auf nachfolgende Käufer des Produkts.

21. Wir haften nicht für Sendungen, die auf Wunsch des Kunden mit einem anderen Kurierdienst als dem von uns beauftragten versandt wurden.

22. Teile der Bespannung können in der Farbnuance abweichen.

23. Schäden, die während der Lieferung entstanden sind, sind sofort der Person zu melden, die die Sendung zustellt, und der Verkäufer zu kontaktieren. Voraussetzung für die Prüfung von Transportschäden ist die Erstellung eines „Schadensprotokolls“ in Anwesenheit des Mitarbeiters des Lieferunternehmens.

24. Bei Erhalt einer beschädigten Sendung müssen alle Reklamationen gegenüber dem Kurierdienst schriftlich so schnell wie möglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Erhalt der Sendung gemäß dem Gesetz vom 15. November 1984 über das Transportrecht (Gesetzblatt 2012, Pos. 1173 und 1529) eingereicht werden. Dazu muss der Kurier zur Erstellung eines Schadensprotokolls aufgefordert werden, das dann im Original an uns gesendet wird. Nach Ablauf dieser Frist verliert der Kunde das Recht auf Reklamation der beschädigten Ware.

25. Die ausgestellte Garantie beeinträchtigt nicht die Geltendmachung von Ansprüchen aus der gesetzlichen Gewährleistung für Sachmängel.

26. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Änderungen an den Bestimmungen dieser Garantie vorzunehmen, wobei alle Änderungen nicht rückwirkend gelten.

27. In nicht geregelten Bereichen gelten die entsprechenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Qualitätsgarantie beim Verkauf.