Gazelt - Garantiebedingungen

Garantiebedingungen

Garantiegeber: Gungan Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Breslau (ul. Boczna 4/310, 50-502 Breslau), eingetragen im Unternehmerregister des Kreisgerichts Breslau-Fabryczna, 6. Handelsabteilung KRS unter der Nummer 0000679280, REGON 367335325, NIP 8992819315, mit einem Stammkapital von 7.630 PLN.

Käufer: natürliche oder juristische Person bzw. nichtrechtsfähige Organisationseinheit, die das Produkt direkt vom Garantiegeber erworben hat.

Service: Dritter, der mit dem Garantiegeber zusammenarbeitet.

Ware: auf der Website gazelt.pl angebotenes Produkt, das der Käufer vom Garantiegeber erworben hat.

  1. Die Garantieleistungen gelten ausschließlich für das Gebiet der Republik Polen.
  2. Garantieleistungen werden vom vom Garantiegeber benannten Service erbracht.
  3. Ab dem Datum der Lieferung oder Übergabe der Ware an den Käufer gewährt der Garantiegeber:
    1. für Stahlkonstruktionen – uneingeschränkte Garantie für 3 Jahre;
    2. für PVC-Material – abnehmende Garantie über 9 Jahre gemäß folgender Staffelung:
      1. 1. Nutzungsjahr – 90 % des Anfangswerts
      2. 2. Nutzungsjahr – 80 % des Anfangswerts
      3. 3. Nutzungsjahr – 70 % des Anfangswerts
      4. 4. Nutzungsjahr – 60 % des Anfangswerts
      5. 5. Nutzungsjahr – 50 % des Anfangswerts
      6. 6. Nutzungsjahr – 40 % des Anfangswerts
      7. 7. Nutzungsjahr – 30 % des Anfangswerts
      8. 8. Nutzungsjahr – 20 % des Anfangswerts
      9. 9. Nutzungsjahr – 10 % des Anfangswerts

      Für Käufer, die Verbraucher sind, beträgt der Wert des Materials in den ersten beiden Nutzungsjahren 100 % des Anfangswerts.

    3. für die Verfügbarkeit von Ersatzteilen – uneingeschränkte Garantie für 10 Jahre.
  4. Bevor eine fehlerhafte Ware eingesendet wird, meldet der Käufer die Störung beim Garantiegeber. Dazu ist der Käufer verpflichtet:
    1. die Mängel und Schäden der Ware zu dokumentieren,
    2. Fotos, eine detaillierte Problembeschreibung und den Kaufbeleg an kontakt@gazelt.pl zu senden,
    3. auf die Prüfung der Garantieansprüche zu warten.
  5. Der Garantiegeber prüft die Mängelmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang und benachrichtigt den Käufer schriftlich oder per E-Mail.
  6. Während der Garantiezeit festgestellte Mängel werden vom Service innerhalb von 30 Werktagen nach Annahme zur Reparatur behoben.
  7. Erfordert die Reparatur Ersatzteile aus dem Ausland, verlängert sich die Frist entsprechend; der Käufer wird informiert.
  8. Der Garantiegeber kann zusätzliche Informationen vom Käufer anfordern, die zur Prüfung der Garantieansprüche notwendig sind.
  9. Die Verpflichtungen des Garantiegebers umfassen insbesondere Rückerstattung des Kaufpreises, Austausch der Ware, Reparatur oder Bereitstellung anderer Dienstleistungen, wenn technische Gründe dies erfordern.
  10. Erforderlichenfalls wird der Käufer aufgefordert, die Ware auf eigene Kosten an den Garantiegeber oder Service zu senden.
  11. Im Falle einer negativen Prüfung trägt der Käufer die Kosten der Rücksendung.
  12. Bei positivem Bescheid erstattet der Garantiegeber dem Käufer die Lieferkosten, sofern diese im Voraus genehmigt wurden.
  13. Wird der Garantieanspruch anerkannt, sendet der Garantiegeber die reparierte Ware oder informiert über die Lieferkosten.
  14. Der Garantiegeber gewährt eine 30-tägige kostenlose Lagerung der reklamierten Ware; danach werden Lagergebühren gemäß Preisliste berechnet.
  15. Ausgetauschte Teile der Ware gehen in das Eigentum des Garantiegebers über.
  16. Wird eine neue oder reparierte Ware geliefert, beginnt die Garantie für diese Ware oder das Bauteil ab dem Datum der Lieferung bzw. Rückgabe erneut.
  17. Die Garantiezeit verlängert sich um die Dauer der Prüfung und Reparatur der Ware.
  18. Der Käufer bestätigt die Durchführung der Reparatur innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt schriftlich oder per E-Mail; unterbleibt eine Beanstandung, gilt die Reparatur als ordnungsgemäß.
  19. Die Garantie gilt nur bei konstruktions- oder fabrikationsbedingten Mängeln.
  20. Die Garantie deckt keine Schäden ab, die entstehen durch:
    1. Nichteinhaltung von Anleitung und Wartungsvorschriften,
    2. unsachgemäße Montage oder Verwendung entgegen der Bestimmung,
    3. fehlerhafte Lagerung oder Transport durch den Käufer,
    4. normalen Verschleiß und Alterungsprozesse,
    5. Beschädigungen, Kratzer oder Verfärbungen durch Kontakt mit dem Untergrund,
    6. mechanische Beschädigungen oder Verformungen durch Witterungseinflüsse,
    7. Farbabweichungen im Bezugsstoff.
  21. Die Garantie gilt nur für Käufer, die die Ware direkt vom Garantiegeber erworben haben; sie erstreckt sich nicht auf spätere Erwerber.
  22. Während des Transports entstandene Schäden sind unverzüglich beim Kurier und beim Garantiegeber mittels Schadensprotokoll zu melden.
  23. Reklamationen gegenüber dem Kurier müssen innerhalb von 7 Tagen nach Empfang zusammen mit dem Protokoll erfolgen.
  24. Der Garantiegeber haftet nicht für Sendungen, die mit anderen Kurierdiensten verschickt wurden.
  25. Bei Nichtübereinstimmung der Ware mit dem Vertrag stehen dem Käufer gesetzliche Rechtsmittel unabhängig von der Garantie zu.
  26. Der Garantiegeber behält sich das Recht vor, die Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern; Änderungen gelten nicht rückwirkend.
  27. Für nicht geregelte Punkte gelten die entsprechenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Gewährleistung beim Verkauf.